1600-1700

Die Braunschweiger Herzöge und die Stadt mit ihrem Bürgermeister Bielefeld versuchten, die Neutralität im Dreißigjährigen Krieg aufrechtzuerhalten. Im August 1637 hielt es aber der Rat dennoch für notwendig, die Stadt in verteidigungsmäßigen Zustand zu versetzen.

Man zahlte dem „Pulvermacher von Albachzen" einen Thaler „vor Pulfer", während die Gemeinheitsmeister Andreas Bielefeld und Dietrich Lümann „mit den Rotten in dem Walle" arbeiteten, wofür die „herren könne gefen 16 kan breihan dut 20 Groschen". Kostenlose Schanzarbeiten an den Stadtbefestigungen waren einst in allen Städten Bürgerpflicht, das ihnen gereichte Bier also kein Lohn, sondern eher eine auf altes Herkommen gegründete Spende. Die Stadt blieb aber im Jahr 1640 vom Kriegsschicksal nicht verschont. Die Bürgerwehr hatte zusammen mit der Besatzung zu den Waffen gegriffen und versuchte mit der Hoffnung auf Ersatz, sich zu verteidigen. Dieses gelang nicht. Die Stadt wurde im September 1640 von den kaiserlichen Truppen unter Leitung des Kroatenführers Sarratetz geplündert und eingeäschert. Von dem weiteren Einsatz der Bürgerschützen sind keine Berichte — wohl infolge der absoluten Zerstörung der Stadt — zu ermitteln. Aus dem Staatsarchiv in Hannover ist zu ersehen, daß einst der Rat von Holzminden seine Ratstruhe, um sie vor nahenden Feinden zu retten, mit wichtigen Pergamenten, Urkunden und Pfandbriefen, dem Rat zu Bodenwerder zur Aufbewahrung übersandt hatte. Als man sie nach einigen Jahren zurückforderte, war Bodenwerder inzwischen auch ausgeplündert. Wahrscheinlich ist das die Ratstruhe, die jetzt stark beschädigt und ihres Inhaltes beraubt im Vaterländischen Museum in Braunschweig steht.

In den ersten hundert Jahren nach dem Dreißigjährigen Kriege fließen aus den Ratsakten die Nachrichten über das Schützenwesen noch recht spärlich, was an der vom Herzog oft gerügten nachlässigen Verwaltungsführung liegt. Bereits ein Jahr vor dem Friedensschluß kümmert sich der Landesherr schon wieder um die Bewaffnung seiner Bürger. Für die Stadt Holzminden hat der Bürgermeister handschriftlich eine Landesverordnung vom 7. Januar 1647 „in fidem copiae" ausgefertigt. Darin heißt es: „... ein jeder ... soll sich nach der Anzahl und nach Gelegenheit seines Gesindes mit tüchtigen Büchsen und Musketen versehen, und sich damit neben zugehörig Kraut und Loot gefaßt halten, solches Gewehr auch dem Amte und Gerichtsherren auf jedes erfordern vorzuzeigen schuldig sein, bei Strafe 5 Fl." Doch der Herzog hat nach vier Jahren noch keinen überblick über die Bewaffnung seiner Stadtbürger und in der Verordnung vom 20. Januar 1651 will er es genau wissen und schreibt: „1651 ... und wir in solcher Betrachtung gern wissen möchten, wie es mit der Mannschaft in unserem Lande beschaffen, und wie dieselbe bewehret sey, als befehlen und verordnen wir hiermit in gnaden, zuverleßig, das Ihr euch dessen mit gehörigem Fleiße, doch in guter Behutsamkeit erkundiget, und emsige Nachfrage anstellet, was und wieviel Mannspersonen so zum Gewehr tüchtig und geschickt in unser Stadt Holzminden vorhanden, mit was Gewehr sie versehen, ob und in wes Krieges Diensten sie sich gebrauchen haben lassen, auch ob etliche darunter, so sonderliche Aempter im Kriege bedienet, und was es für Chargen gewesen ..." Doch was nutzt gehöriger Fleiß, gute Behutsamkeit und emsige Nachfrage, wenn man einen Menschen nach seinem Waffenbesitz fragt. Man war gewitzigt nach den vielen Kriegsjahren und verbarg die Waffen weiter. Der Rat löste das Problem auf die einfache Weise, daß er für das nächste Jahr einen Schützenhof ausschrieb. Aus der „Rechnung bey Regierung Bürgermeister Campe von Trinitatis 1652 bis Trinitatis 1653" finden wir einen Rechnungsbeleg des Ratskeller-Wirtes die so lautet: „1652 Nr. 14. Als der Schützenhof gehalten, die hochlöblichen Herren holen lassen 20 Kannen broihanen tut. ... 30 mg." Das ist die älteste aufgefundene Bestätigung über die Abhaltung eines Schützenhofes. Was Nachfragen nicht erbringen konnten, der Schützenhof zeigte, wie gut bewaffnet die Bürgerschaft schon wieder war; denn schießen durfte der Schütze nur mit eigenem Gewehr. Als der Herzog August 1661 eine „Fewer Ordnung" herausgab, sah er die Schützenbürgerschaft schon als eine allgemeine Einrichtung an. In der Feuerwehr-Ordnung heißt es: „1661 ... die Schützen Bürgerschaft soll auf den Trummelslag ein jeder straks voor sich auf den Markt bey den Raat-Haus erscheinen, auch wol des Burgermeister undt Beamten commende und ordere erwarten ..." Wir erkennen also die Bürgerschützen als städtische Einrichtung 1661 unter dem Kommando des Bürgermeisters oder seiner Beamten. 1663 war wieder großer Schützenhof. Unzufrieden mit den Abrechnungen des Ratskellerwirtes hatte der Rat Weinherren eingesetzt, die die gesamten Abrechnungen für den Ratskeller machen mußten. Das Abrechnungsbuch heißt: Weinrechnung von Anno 1660 bis 1663; so gehalten von Hl. B. Hans Vollmershausen, und Antonia Reußen, als dazu verordneten Weinherren und ist angefangen den 30.August 1660. Nr. 391 d. 22. Juny, als die Bürger umb einen Schützen-Meister Schießen (beraten) wollten, seyn 14 Kannen broihan auf das Rath Haus gelanget ... Nr. 392: noch die Köhr Herren auf der Kellerstuben getrunken, ist ... 17 Kannen ... Nr. 393: item, die den broihan auf das Rath Haus bracht, zwölf Kannen getrunken, ist ... Nr. 394: den 25 Juny, den Tag vor den Schirzen (vermutlich Schießen), die Herren 20 Kannen broihan holen lassen, ... Nr. 395: noch der Kellerwirt die Trummel Schlägers und den Pieper gespeiset und ihnen 12 Kannen broihan ausfolgen lassen, tuht zusammen ...

Also bereits im Jahr 1663 ein Schützenhof auf dem Anger mit Trommlern und Pfeifern und den Ratsherren als Veranstalter! Leider ist von 1663 keine Cämmerey-Abrechnung im Archiv, ebenso fehlt die Abrechnung der Schaffer über den Schützenhof. Die Schützenhöfe in Holzminden sind ganz bestimmt älter als die ermittelten von 1652 und 1663. Herzog Rudolf August, geboren 1627, gestorben 1700, übernimmt 1666 die Regierung.


Herzog Rudolf August (1627-1700)

Als weitsichtiger Mann bekannt, hat er, wie in andern Städten seines Landes nachgewiesen ist, wohl auch den damaligen Weserdistrikt seines Herzogtums gefördert und mit dem seinerzeitigen Bürgermeister Anton Reus (1660 bis 1669 im Amt) und dem damals zuständigen Herzoglichen Amt Allersheim wohl ein neues Schützen-Reglement für 1668 erlassen. Wenn auch schon früher eine Bürgerschützenwehr vorhanden war, so kann die heutige Bürgerschützengesellschaft und damit das Holzmindener Schützenwesen mit gutem Recht das nach dem Dreißigjährigen Kriege vorhanden gewesene älteste Schützen-Reglement vom Jahr 1668 als Anordnung für das Neugründungsjahr bezeichnen. Wenn als Gründungsjahr 1668 angenommen wurde, so muß dazu berichtet werden: Als die Schützengesellschaft von 1668 am 25. Mai 1948 erneut in das Vereinsregister eingetragen wurde, war der Vereinsführung ganz klar, daß als Gründungsjahr 1668 zu Recht bestand. Dieses Wissen um das Gründungsjahr 1668 stammte aus den Unterlagen des Vereins, die sich in einer Vereins-Truhe bei dem Schaffer August Kumlehn sen. befunden hatten. Wahrscheinlich handelt es sich um die Truhe, die in der Abrechnung von 1781 enthalten ist. Doch leider verbrannte diese Truhe beim Bombenangriff auf das Kumlehnsche Haus in der Hinteren Straße Nummer 10 in den ersten Apriltagen 1945. Aus dem Gedächtnis läßt sich der Text einer Urkunde nicht rekonstruieren, aber der Inhalt dieser Urkunde bezog sich auf die älteste bekannte Schützenhof-Ordnung. Auch auf der ältesten erhalten gebliebenen Fahne ist die Jahreszahl 1668 noch gut lesbar. Darum ist 1668 als Gründungsjahr gewählt. Der Kreis Holzminden war immer eine braunschweigische Enklave, die mit dem Mutterlande keine natürlichen Grenzen hatte. Man lebte als Braunschweiger sozusagen in der Diaspora. Und wie überall in der Welt haben Menschen in der Diaspora besonders stark ausgeprägte innerliche Bindungen zu ihren Herren. Wo immer Angehörige des herzoglichen Hauses auftauchten, die Schützenbürgerschaft nahm Fühlung auf. War der Herzog im Solling zur Jagd, schickte man aus dem Ratskeller französischen Brantwein ins Neue Haus (Neuhaus). Zum Besuch in Amelith, findet sich der Botenlohn für Grußadressen in den Akten. Kamen herzogliche Mitglieder gar nach Holzminden, so standen die Bürgerschützen in Paradeaufstellung auf dem Markt. Schmunzelnd liest man, wie der Schützen-Major den Herzog an den auf dem Markt gewechselten Händedruck erinnert, als er um eine neuerliche Gewährung eines Freischießens nachsuchte. Am 8. Juni 1667 war Herzog Ferdinand I., der Begründer der Herzoglich-Bevernschen Linie, in das renovierte Schloß in Bevern eingezogen. Gewohnheitsmäßig nahmen die Bürgerschützen Verbindung auf. Als 1668 ein Schützenhof war, stiftete der Herzog einen großen fünffachen Taler. Man sah den Taler nicht als Geldgeschenk an, ließ an die 1666 geprägte 8,6 Zentimeter große Schaumünze eine Öse anmachen und hängte sie dem zweiten Junggesellen-Schützenmeister, um ihm auch eine Auszeichnung zu geben, an einem seidenen Band um den Hals, da der erste Bürgerschützen-Meister bereits ein seidenes Halsband mit dem großen silbernen Vogel trug. So ist der heutige Königsschmuck zu einem weiteren Beweisstück für die berechtigte Datierung geworden. Die Stadt hatte damals etwa 700 Einwohner. Von dem Mut und dem Lebenswillen der Bürger zum Wiederaufbau zeugen heute noch viele Häuser in der Holzmindener Altstadt.

Die Bürgerschützen sorgten für die öffentliche Ordnung. Sie bestanden aus zwölf Rotten. Sie waren nach Straßenzügen aufgestellt und hatten etwa zwölf bis 25 Mitglieder, also insgesamt etwa 200 Schützen. Bei einer Stadt von 700 Einwohnern waren das durchweg sämtliche gesunden Männer. Jede Rotte wählte ihren Rottmeister. Drei Rotten waren in einer Kompanie zusammengefaßt, die als Führer den Oberrottmeister (Stadthauptmann) hatte, so daß vier Kompanien vorhanden waren, die unter dem Kommando eines Stadt-Majors standen. In gewisser Weise übten die Rottmeister die Funktion einer Bürgerschaftsvertretung beim Rat aus; beim Schützenhof hatten sie Polizeigewalt. Sie konnten Leute, die sich ungebührlich benahmen, in das Gewahrsam im Rathaus bringen. Den Rottmeistern übergeordnet waren die beiden Gemeinheitsmeister. Rottmeister und Gemeinheitsmeister sind also Einrichtungen der Stadt und nicht der Bürgerschützen. Den Rottmeistern oblag in erster Linie die Wahl der Chargen, (Offizier-Corps) und der vier Schaffer, die für die Schreibarbeiten und die Kassenführung eingesetzt waren. Die Wehrhoheit lag beim Landesherrn. Jede Kompanie hatte eine Fahne, und so auch einen Fähnrich. Aus dieser Überlieferung sind heute noch die Kompanie-Fahnen vorhanden. Die Ausrüstung der Schützen bestand außer dem Gewehr aus dem Feuerschutz-Gerät, wie Ledereimer, Axt, Hacke und Laterne. Außer den Bürgerschützen mit einer festen Ordnung für den Schützenhof und die Grenzbeziehung fanden auch je nach den Zeitverhältnissen und Wünschen Schießwettbewerbe mit Feiern der Junggesellen (Unverheiratete) statt. Die interessierte Jugend mußte sich bei den zwei Schaffern zum Einschreiben melden und für die Gewinne und sonstigen Unkosten einen Betrag abführen. Die Abrechnung oblag den Schaffern, für die Durchführung waren die dazu gewählten Offiziere verantwortlich. In den ersten Jahrzehnten wurde der Schütten-Hof und die Schießübungen auf dem Anger, dem heutigen Gelände der Fachhochschule Hildesheim Holzminden Göttingen (HAWK) abgehalten, dagegen die Feier, das sogenannte Schützengelage, wie seinerzeit üblich im Ratskeller.

Quellen:
Paul Reese - "Holzmindener Stadt- und Schützengeschichte" ©1968

Bernd Meyer - Überarbeitung von 2008